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Nutzungsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Maurice Müller - Softwarelösungen
Klemmenstraße 12, 72793 Pfullingen
(„Lizenzgeber“)
1.
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge
zwischen dem Lizenzgeber und dem Kunden über die Lizenzierung
von Software und damit zusammenhängende Leistungen. Diese AGB
gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder ergänzende AGB des
Kunden gelten nur, wenn der Lizenzgeber diesen ausdrücklich
zustimmt.
Individuelle Abreden zwischen den Vertragsparteien haben
Vorrang vor den nachfolgenden Bestimmungen.
2.
Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist eine Web-App zur Strukturierung von
Social-Media-Beiträgen (Vertragssoftware), sodass die
Erstellung von Beiträgen für den Kunden vereinfacht wird. Die
Vertragssoftware ist über eine Schnittstelle mit den
Social-Media-Plattformen verbunden.
Die Vertragssoftware besteht aus mehreren Modulen, die der
Kunde im Rahmen der Bestellung auswählen kann. Im
Leistungsumfang der Vertragssoftware bzw. der Lizenz ist die
Konfiguration der Struktur von Beiträgen enthalten. Der Kunde
kann dazu seine Konfigurationswünsche an den Lizenzgeber
übersenden und anschließend deren Umsetzung prüfen. Falls noch
weitere Änderungswünsche des Kunden bestehen, werden diese von
dem Lizenzgeber ebenfalls umgesetzt.
3. Lizenz
Der Kunde erwirbt eine nicht-ausschließliche Lizenz für
seine Organisation gegen eine zu zahlende Lizenzgebühr. Die
angegebene Lizenzgebühr enthält keine Umsatzsteuer, solange der
Lizenzgeber als Kleinunternehmer im Sinne des
Umsatzsteuergesetzes handelt. Dies wird durch einen Hinweis im
Bestellprozess angezeigt.
Die Lizenzgebühr besteht aus einer Gebühr für den
Lizenzzeitraum. Der Kunde kann zwischen den angegebenen
Lizenzzeiträumen wählen. Die Höhe der Bereitstellungsgebühr und
der Lizenzgebühr für den gewählten Zeitraum wird im Rahmen der
Bestellung angezeigt.
Bei einer monatlichen Lizenz beginnt der Lizenzzeitraum mit
der Bestellung. Wenn keine Vertragspartei die Lizenz zum Ablauf
des Monats kündigt, verlängert sich der Lizenzraum jeweils um
einen weiteren Monat. Die Abrechnung der Lizenzgebühr erfolgt
jeweils zum Monatsanfang.
Bei einer jährlichen Lizenz beginnt der Lizenzzeitraum mit
der Bestellung. Wenn keine Vertragspartei die Lizenz zum Ablauf
des Jahres kündigt, verlängert sich der Lizenzzeitraum jeweils
um ein weiteres Jahr. Die Abrechnung der jährlichen
Lizenzgebühr erfolgt zum Beginn des Jahres.
Lizenzgebühren sind innerhalb von sieben Werktagen nach
Erhalt einer Rechnung zur Zahlungen fällig. Erfolgt keine
Zahlung trotz Fälligkeit und Fristsetzung, ist der Lizenzgeber
berechtigt, den Zugang zur Software zu sperren und weitere
Rechte geltend zu machen.
4.
Urheberrechte
Der Lizenzgeber ist Inhaber der Urheberrechte an der
Vertragssoftware. Der Kunde erhält Nutzungsrechte nur im Rahmen
der erworbenen Lizenzen und im Rahmen des vorgesehenen
Verwendungszwecks.
Der Kunde darf die Vertragssoftware nur für seine
Organisation einsetzen. Er ist nicht berechtigt, die
Vertragssoftware zu vermieten oder Dritten Unterlizenzen
einzuräumen.
5.
Gewährleistung
Bei Fehlern der Vertragssoftware hat der Kunde die
gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Kein Fehler liegt vor, wenn
die Social-Media-Plattformen ihre Schnittstellen ändern. In
diesem Fall wird der Lizenzgeber die Software anpassen, sofern
dies technisch möglich und nicht mit einem unverhältnismäßigem
Aufwand verbunden ist. Ist der Aufwand unverhältnismäßig, so
ist der Lizenzgeber berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu
kündigen.
Der Lizenzgeber ist im Falle eines Fehlers der
Vertragssoftware zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Schlägt
die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde die Lizenzgebühr mindern
oder vom Vertrag zurücktreten bzw. seine sonstigen gesetzlichen
Rechte bei Vorliegen der Voraussetzungen geltend machen. Ein
Rücktritt wegen eines unwesentlichen Fehlers ist
ausgeschlossen.
6.
Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht und Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Lizenzgebers.